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   OLG Brandenburg, 26.01.2024 - 9 WF 18/24   

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https://dejure.org/2024,1907
OLG Brandenburg, 26.01.2024 - 9 WF 18/24 (https://dejure.org/2024,1907)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.01.2024 - 9 WF 18/24 (https://dejure.org/2024,1907)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. Januar 2024 - 9 WF 18/24 (https://dejure.org/2024,1907)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ablehnungsgesuch einer Kindesmutter gegen einer Richter wegen Nichtgewährung rechtlichen Gehörs durch nichtvorheriger Zuleitung der Sachverständigen-/Kindesvaterstellungnahmen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.01.2014 - III ZR 37/13

    Entschädigungsanspruch wegen überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.01.2024 - 9 WF 18/24
    Ob der im Ablehnungsgesuch vorgebrachte zentrale Vorwurf (verkürzt: Nichtgewährung rechtlichen Gehörs wegen nichtvorheriger Zuleitung der Sachverständigen-/Kindesvaterstellungnahmen ) in der Sache zutrifft - was allerdings angesichts des hier geltenden Beschleunigungsgrundsatzes (§ 155 Abs. 1 FamFG) und dem damit verbundenen weiten richterlichen Ermessen über die Verfahrenshandhabung (BGH NJW 2014, 939) sehr fraglich erscheint - kann offenstehen.
  • BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvR 615/11

    Offensichtlich unhaltbare Zurückweisung eines Richterablehnungsgesuchs verletzt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.01.2024 - 9 WF 18/24
    Tatsächliche Befangenheit oder Voreingenommenheit ist nicht erforderlich; es genügt schon der böse Schein , das heißt der mögliche Eindruck mangelnder Objektivität (BVerfG, NJW 2012, 3228).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.01.2024 - 9 WF 18/24
    Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. etwa BVerfGE 84, 188 m.w.N.).
  • BGH, 21.09.2021 - KZB 16/21

    Richterablehnung bei atypischer Vorbefassung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.01.2024 - 9 WF 18/24
    Diese Voraussetzung liegt vor, wenn ein Beteiligter bei verständiger Würdigung des Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, dass der abgelehnte Richter eine Haltung einnimmt, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (BGH NJW-RR 2022, 209).
  • BVerfG, 12.12.2023 - 1 BvR 75/22

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend Entscheidungen über die Gewährung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.01.2024 - 9 WF 18/24
    Erforderlich ist vielmehr eine Verkürzung des rechtlichen Gehörs mit einigem Gewicht (OLG Hamburg NJW-RR 2018, 831; OLG Hamm FamRZ 2014, 324; G. Vollkommer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 35. Auflage 2024, § 42 ZPO Rn. 23); es muss sich um einen solch groben Verfahrensfehler handeln, dass die Handhabung des Verfahrens einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage entbehrt und dadurch die Rechte des Betroffenen gravierend beeinträchtigt sind (BVerfG v. 12.12.2023 - 1 BvR 75/22 -, juris).
  • BGH, 09.02.2023 - I ZR 142/22

    Begründete Besorgnis der Befangenheit; Zuvorige Mitwirkung der Ehefrau des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.01.2024 - 9 WF 18/24
    Dabei kommen nur objektive Gründe in Betracht, die aus der Sicht eines verständigen Beteiligten berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des abgelehnten Richters aufkommen lassen (st. Rspr. d. BGH, z.B. BGH NJW-RR 2023, 431 m.w.N.), während rein subjektive Vorstellungen oder Gedankengänge des Ablehnenden als Ablehnungsgründe ausscheiden (BGH NJW 2021, 385).
  • OLG Hamburg, 26.01.2018 - 7 W 4/18

    Richterablehnung: Begründungserfordernis bei einem Ablehnungsgesuch; Behandlung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.01.2024 - 9 WF 18/24
    Erforderlich ist vielmehr eine Verkürzung des rechtlichen Gehörs mit einigem Gewicht (OLG Hamburg NJW-RR 2018, 831; OLG Hamm FamRZ 2014, 324; G. Vollkommer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 35. Auflage 2024, § 42 ZPO Rn. 23); es muss sich um einen solch groben Verfahrensfehler handeln, dass die Handhabung des Verfahrens einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage entbehrt und dadurch die Rechte des Betroffenen gravierend beeinträchtigt sind (BVerfG v. 12.12.2023 - 1 BvR 75/22 -, juris).
  • OLG Dresden, 10.09.2020 - 4 W 578/20
    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.01.2024 - 9 WF 18/24
    Soweit das Amtsgericht kein Abhilfeverfahren durchgeführt hat, ist dies unerheblich, weil ein Abhilfeverfahren keine Voraussetzung für die Entscheidung des Beschwerdegerichts ist (OLG Dresden NJW-RR 2021, 59 m.w.N.).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 02.09.2022 - 1 AGH 6/22
    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.01.2024 - 9 WF 18/24
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus der Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (Anwaltsgerichtshof Hamm v. 02.09.2022 - 1 AGH 6/22 -, juris).
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